Reiterferien im Allgäu

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Die Bahnregeln

Die Bahnordnung gewährleistet, dass die Reiter auf übungsplätzen und in Reithallen gemeinsam ohne gegenseitige Behinderung üben und trainieren können.

Folgende Bahnregeln müssen jedem Reiter bekannt sein:


Vor dem Betreten einer Reitbahn vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf "Tür frei" und durch Abwarten der Antwort "Tür ist frei", dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das gleiche gilt für das Verlassen der Bahn


Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.


Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens 2,50 m zu halten.


Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galopierenden Reiten den Hufschlag frei (Arbeitslinien). Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden. 

 

Wird auf einer Hand geritten, und Handwechsel angeordnet, bleiben die Reiter, die bereits den neuen Hufschlag ereicht haben auf dem Hufschlag. Reiter, die den Handwechsel noch durchführen, weichen ins Bahninnere aus.


Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag


Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem 1. Hufschlag das Vorrecht: "Ganze Bahn" geht vor "Zirkel"

 
 
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