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Der Reiter kann mit den Zügeln
- nachgeben
- annehmen
- durchhalten
- verwahren
- seitwärtsweisen
Nachgebende und annehmende Zügelhilfen müssen immer im Zusammenhang gesehen werden; ob das Nachgeben oder das Annehmen zuerst kommt, hängt von der Situation bzw. von der Haltung des Pferdes ab. Wichtig dabei ist die angemessen feine, also gefühlvolle Dosierung aus dem Handgelenk heraus. Dies ist nur bei korrekter, aufrechter Haltung der Zügelfaust und einem elastischen Handgelenk möglich
Die annehmende Zügelhilfe wird gegeben, indem je nach notwendiger Intensität die Faust für einen kurzen Moment vermehrt geschlossen o der, bei einer entsprechen stärkeren Hilfe, das Handgelenk etwas nach innen eingedreht wird. Für die annehmende Zügelhilfe gilt ganz besonders die Warnung, niemals im Annehmen steckenzubleiben. Tritt die Reaktion des Pferdes nicht sofort ein, dann darf diese Hilfe nicht in "Ziehen am Zügel§ ausarten, sondern muss im Wechsel mit nachgebenden Hilfen wiederholt angewandt. werden
Erfolgt die nachgebende Zügelhilfe nach dem annehmenden Zügel, dann bedeutet dies ein Zurückgehen der Hände in die Grundhaltung. Es kann aber auch bedeuten, dass der Reiter, ohne anzunehmen, aus der Grundhaltung heraus die Faust leicht öffnet oder mit der Zügelfaust insgesamt etwas vorgeht. Bei der nachgebenden Zügelhilfe ist besonders darauf zu achten, dass sie nicht ruckartig gegeben wird und kein "springender Zügel" entsteht.
Die durchhaltende Zügelhilfe setzt der Reiter ein, wenn das Pferd gegen oder über den Zügel geht. Bei durchlässigen Pferden kann sie, entsprechend fein dosiert, auch den annehmenden Zügel ersetzen, z.B. beim Rückwärtsrichten oder bei Paraden.
Diese Zügelhilfe wird gegeben, in dem die auf ihrem Platz verbleibenden Hände fest geschlossen werden und den vermehrten Druck des Pferdes auf das Gebiss aushalten, solange, bis das Pferd sich am Zügel abstößt und leicht in der Hand wird. Diese Zügelhilfe darf dabei aber weder rückwärtswirken, noch zu lange ausgedehnt werden. Gleichzeitiges anspannen des "Kreuzes" und treibende Schenkelhilfen sind Voraussetzung für die durchhaltende Zügelhilfe. Wicht ist, dass in dem Augenblick, in dem das Pferd leicht am Gebiss wird und im Genick nachgibt, der Reiter mit der Hand leicht wird. Dies gilt auf gebogenen Linien und in Wendungen besonders für die innere Hand.
Die verwahrende Zügelhilfe ergänzt bei jedem Stellen oder Biegen des Pferdes den annehmenden (stellunggebenden) inneren Zügel. Der verwahrende Zügel ist gegeben, wenn der Reiter mit der äußeren Hand gut dosiert so viel nachgibt, wie der innere Zügel angenommen wurde, und das Pferd sich im Genick stellen oder im Hals biegen kann. Er muss aber auch begrenzen, damit der Hals nicht zuviel abgestellt wird, oder es zum "Ausfallen über die äußere Schulter" kommt. Auch bei dieser Zügelhilfe sollt die Hand tief geführt werden.
Die seitwärtsweisende Zügelhilfe weist dem Pferd bei Wendungen die Richtung. Insbesondere bei jüngeren Pferden und beim Erlernen der Seitengänge ist diese Hilfe von Nutzen. Sie ist in der Regel mit der leicht annehmenden Zügelhilfe verbunden, die das Pferd stellt oder für die Wendung biegt. Sie wird daher also mit der inneren Hand gegeben. Dazu nimmt der Reiter die Hand, die er zum Stellen oder Biegen leicht aus dem Handgelenk heraus eingedreht hat, einig Zentimeter vom Hals, so als ob er die Nase des Pferdes in die entsprechende Richtung führen wollte. Diese seitwärtsweisende Zügeleinwirkung verlangt aber zum Abschluß oder vor einer Wiederholung ein besonders deutliches Nachgeben in Richtung Pferdemaul. Diese Hilfe kann z.B. beim Einleiten der Hinterhandswendung gegeben werden.
Mit freundlicher Genehmigung des FNverlages entnommen aus "Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1: Grundausbildung für Reiter und Pferd"
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